Das Gebäude wurde im Jahr 1961 nach Plänen von Carlfried Mutschler als Pfarrhaus, Schwestern- und Altenwohnheim gebaut.
Das Gebäude darf aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben nicht mehr als Pflegeheim genutzt werden. Die Flure sind zu schmal, der Aufzug ist zu klein und die Sanitärräume sind nicht barrierefrei. Diese fehlende Pflegeperspektive macht das Altenheim für Heimbewohner unattraktiv.
Das Gutachten empfiehlt den Erhalt und Umbau mit dem Ziel, zeitgemäße Wohnungen zu errichten. Ein neues zentrales Treppenhaus erfüllt die Anforderungen an Fluchtwege und den Schallschutz.
Die Hüllflächen sollten gedämmt werden, die Balkonkonstruktionen durch eine thermisch wirksame Glasfassade zu beheizbaren Wintergärten aufgewertet werden.
Der vorliegende Entwurf bietet zukünftigen Bewohnern ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit. Die Beispielgrundrisse verdeutlichen, dass Wohnungen unterschiedlichen Zuschnitts möglich sind:
- für Singles – für Familien – für Senioren – teilweise auch barrierefrei.